CE Kennzeichnung Köln - CE Beratung Köln - CE Berater Köln
CE Koordinator Köln - CE Kennzeichnung Köln - Dipl.-Ing. Hans Peter Hoffmann

CE-Koordinator - CE-Berater

Dipl.-Ing. H.P. Hoffmann

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CE-Kennzeichnung Köln - CE-Koordinator Dipl.-Ing. H.P. Hoffmann


CE-Kennzeichnung Köln- Wie wir Ihnen helfen können und allgemeine Informationen zur CE-Kennzeichnung

Die Aufgaben eines CE-Koordinators

Ein CE-Koordinator ist für die rechtssichere Optimierung der Prozesse und zur Einhaltung einschlägiger Richtlinien der CE-Kennzeichnung zuständig. Er koordiniert, überwacht und dokumentiert. Der CE-Koordinator überprüft, als Fachkraft für das CE-Bewertungsverfahren, die Gewährleistung der CE-Konformität und das Verwenden des CE-Kennzeichens beim Inverkehrbringen von Produkten im Europäischen Wirtschaftsraum.



CE-Kennzeichnung Köln
CE-Koordinator
Dipl.-Ing. Hans Peter Hoffmann
Breidenbach 68a
51789 Lindlar
Telefon: 02266 4400911
Mail: JE1KQktkTFRMCU1KQwpAQQ@nospam
Web: https://www.ce-kennzeichnung.net
 





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CE-Kennzeichnung Köln - Leistungen, die wir als Unterstützung zur CE-Kennzeichnung erbringen:

  • Hilfestellung bei der Umsetzung der EG-Richtlinien
    •   - welche Richtlinie (Maschinen-, Niederspannungs-, EMV-, usw)
    •   ist für ihr Produkt  relevant?
    •  - welche Anforderungen stellen diese Richtlinien an ihr Produkt?
    • -  Sicherstellen, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen erfüllt
  • Recherche und Auswahl der harmonisierten Normen zu den EG-Richtlinien die für ihr Produkt zutreffen und/oder
  • Angabe der für ihr Produkt anzuwendenden Spezifikationen zur  Konformitätsherstellung
  • Durchführen der Risikobeurteilung
    • Erfassung der von ihrem Produkt ausgehenden
      • Gefährdungen,
      • deren Ursprünge,
      • die Gefährdungsorte in allen Lebensphasen
    • Erarbeitung von Schutzmaßnahmen und anschließende Restrisikoeinschätzung
    • Formulierung von Warnhinweisen die bei verbleibendem Restrisiko in der Betriebsanleitung warnen.
  • Erstellung von Montage-, und/oder Betriebsanleitung
  • Erstellung einer technischen Dokumentation

CE-Kennzeichnung Köln - In 6 Schritten zur CE-Kennzeichnung mit CE-Koordinator Dipl.-Ing. H.P. Hoffmann


1. Schritt: Recherche, welche Richtlinien, Normen oder Vorschriften treffen für Ihr Produkt zu.

Mehr als 20 Richtlinien legen fest, für welche Produktkategorien die CE-Kennzeichnung notwendig ist. Die Mindestanforderungen, die Produkte erfüllen müssen, werden auf EU-Ebene vereinheitlicht und in entsprechenden Richtlinien beschrieben. In harmonisierten europäischen Normen werden die grundlegenden Anforderungen festgelegt.

2. Schritt: Ermittlung der spezifischen Bedingungen für Ihr Produkt.

Sie tragen die Verantwortung dafür, dass Ihr Produkt die in Frage kommenden Anforderungen der anzuwendenden EU-Gesetzgebung erfüllt. Die "Vermutung der Konformität" wird einem Produkt bescheinigt, wenn es vollständig den harmonisierten Normen entspricht und die grundlegenden Anforderungen erfüllt.

3. Schritt: Muss eine "benannte Stelle" für das Konformitätsbewertungsverfahren herangezogen werden?

In den für Ihr Produkt anzuwendenden Richtlinien wird festgelegt, ob eine berechtigte dritte Stelle(benannte Stelle) in das Bewertungsverfahren zur Konformität eingebunden werden muss. Diese Stellen wurden durch nationale Behörden ermächtigt und sind im sogenannten NANDO-Verzeichnis aufgeführt.

4. Schritt: Produkttest und überprüfen der Konformität des Produkts.

Der Hersteller trägt die Verantwortung für das Konformitätsbewertungsverfahren und das Testen seines Produktes, dazu gehört insbesondere die Risikoanalyse und Risikobewertung. Bei Anwendung der entsprechenden harmonisierten europäischen Normen können die gesetzlichen Mindestanforderungen der Richtlinien erfüllt werden.

5. Schritt: Erstellung und Bereitstellung der technischen Dokumentation.

Technische Dokumentation und EG-Konformitätserklärung müssen der zuständigen nationalen Behörde auf Anfrage vorgelegt werden. Sie sind durch die entsprechenden Richtlinien zur Prüfung der Konformität und den relevanten Anforderungen des Produktes, sowie der Risikobewertung, vorgeschrieben.

6. Schritt: Anbringung der CE-Kennzeichnung und Erstellung der EG-Konformitätserklärung.

Die CE-Kennzeichnung erfolgt durch den Hersteller oder seinen bevollmächtigten Vertreter. Das CE-Zeichen muss gesetzeskonform angebracht werden, das heißt es hat ein gesetzlich vorgeschriebenes Format, es muss gut lesbar und unzerstörbar am Herstellerschild oder am Produkt selber angebracht werden. Der Hersteller trägt die Verantwortung für die Einhaltung der europäischen Richtlinien, Normen und das Anbringen des CE-Zeichens. Der Hersteller bescheinigt mit der Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung, dass das Produkt alle Anforderungen der Richtlinien und Normen erfüllt und darf sein Produkt nun Inverkehr bringen.



CE-Kennzeichnung Köln
CE-Koordinator
Dipl.-Ing. Hans Peter Hoffmann
Breidenbach 68a
51789 Lindlar
Telefon: 02266 4400911
Mail: WTA3PzYZMSkxdDA3Pnc9PA@nospam
 

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